Öffentliche Bekanntmachung: Ordentliche Mitgliederversammlung

An alle Vereinsmitglieder und die, die es noch werden wollen 🙂

Gemäß § 9 der Satzung laden wir hiermit fristgerecht zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Datum: 02.12.2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Grundschule Wössingen, 75045 Walzbachtal, Wössinger Str. 56, Raum N7

Diese Einladung erfolgt über das Mitteilungsblatt der Gemeinde Walzbachtal. Die nachstehende Tagesordnung wird bekannt gemacht.

Hinweis zur Einladungsfrist:
Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung gemäß § 9 der Satzung.

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des/der Vorsitzenden
  3. Kassenbericht des/der Schatzmeister/in
  4. Bericht des/der Kassenprüfer/in
  5. Aussprache zu den Berichten
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Festsetzung des Mitgliedsbeitrags für das kommende Geschäftsjahr
  8. Wahlen: Vorstand (turnusgemäß alle zwei Jahre) und Kassenprüfer/in
  9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
  10. Verschiedenes

Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Über die Zulassung von später eingehenden Anträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

Beschlussgegenstand zu TOP 9: Satzungsänderungen

Zur Abstimmung steht der Entwurf einer geänderten Satzung. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere folgende Regelungen (maßgeblich ist der zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf):

  • § 1 (Geschäftsjahr): Umstellung vom Kalenderjahr auf das Schuljahr (1. September–31. August).
  • § 2 (Zweck): Redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Änderungen.
  • § 3 (Auflösung/Vermögensbindung): Klarstellung der Zweckbindung bei Übertragung von Mitteln an den Schulträger.
  • § 5/§ 6 (Mitgliederrechte/Beiträge): Umstellung von DM/EUR Mindestbeitrag 20 EUR; Präzisierungen zur Möglichkeit der Beitragsbefreiung;.
  • § 7 (Austritt): Austritt schriftlich oder per E‑Mail zum Ende des Geschäftsjahres; Wegfall der dreimonatigen Kündigungsfrist, Folgeanpassungen.
  • § 9 (Mitgliederversammlung): Termin zu Beginn des Schuljahres; Wahlturnus zwei Jahre; Kassenprüfung künftig durch eine Person.
  • § 10 (Vorstand): Keine Wahl von Vertreter/innen der Lehrerschaft oder Schulleitung in den Vorstand; Regelung zur kommissarischen Nachbesetzung.
  • § 11 (Protokollierung): Redaktionelle Klarstellung.
  • § 12 (Satzungsänderungen/Auflösung): Redaktionelle Anpassungen; Klarstellungen zur Einberufung im Auflösungsfall.
  • § 13 (Inkrafttreten): Möglichkeit eines vom Beschlusstag abweichenden Inkrafttretens.

Der vollständige Entwurf der geänderten Satzung kann über die Homepage des Vereins unter

http://foerderverein-grundschule-woessingen.de/wp-content/uploads/2025/11/Satzung_FoeVi_as_2025_11_07.pdf

eingesehen werden.

Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (§ 33 Abs. 1 BGB).

Hinweise zur Durchführung

  • Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (vgl. § 9 der Satzung).
  • Das Stimmrecht ist höchstpersönlich; eine Übertragung ist nicht zulässig (vgl. § 5/§ 9 der Satzung).
  • Aktives und passives Wahlrecht besteht ab Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl. § 5 der Satzung).

Rückfragen zur Tagesordnung oder zu den Satzungsänderungen richten Sie bitte an:
Christin Weingärtner, 1. Vorsitzende, Tel. 07203 5028800 oder christin.weingaertner@gmx.de

Für den Vorstand:
C. Weingärtner, 1. Vorsitzende

 

FöVi und die Bücherbox

Eines der wichtigsten Dinge, die man in der Schule für`s ganze Leben lernt, ist das Lesen.

Beim Lesen kann man dem Alltag entfliehen, seiner Fantasie freien Lauf lassen, fremde Welten entdecken und wunderbare Abenteuer erleben.

Deshalb unterstützen wir als Verein sehr gerne die Leseförderung an der Grundschule Wössingen.

Pünktlich zur Frederikwoche überreichten Fr. Brendel und Fr. Stöckle den Kindern der zweiten Klasse die Klassenlektüre „Die Sockensuchmaschine“.

Neben den Büchern hatten die Beiden natürlich auch FöVi – den frechen Frosch vom Förderverein – , Vorlesegeschichten und leckere Knabbereien mit im Gepäck.

Wir freuen uns, dass wir dieses Angebot auch in diesem Schuljahr umsetzen konnten und bedanken uns auf diesem Wege auch ganz herzlich bei unseren Mitgliedern und Gönnern für ihre Unterstützung.

Der Förderverein wünscht den Zweitklässlern viel Erfolg und jede Menge Spaß beim Lesen der Klassenlektüre.