An alle Vereinsmitglieder und die, die es noch werden wollen 🙂
Gemäß § 9 der Satzung laden wir hiermit fristgerecht zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Datum: 02.12.2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Grundschule Wössingen, 75045 Walzbachtal, Wössinger Str. 56, Raum N7
Diese Einladung erfolgt über das Mitteilungsblatt der Gemeinde Walzbachtal. Die nachstehende Tagesordnung wird bekannt gemacht.
Hinweis zur Einladungsfrist:
Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung gemäß § 9 der Satzung.
Tagesordnung
- Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
- Bericht des/der Vorsitzenden
- Kassenbericht des/der Schatzmeister/in
- Bericht des/der Kassenprüfer/in
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Vorstands
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrags für das kommende Geschäftsjahr
- Wahlen: Vorstand (turnusgemäß alle zwei Jahre) und Kassenprüfer/in
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
- Verschiedenes
Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Über die Zulassung von später eingehenden Anträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Beschlussgegenstand zu TOP 9: Satzungsänderungen
Zur Abstimmung steht der Entwurf einer geänderten Satzung. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere folgende Regelungen (maßgeblich ist der zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf):
- § 1 (Geschäftsjahr): Umstellung vom Kalenderjahr auf das Schuljahr (1. September–31. August).
- § 2 (Zweck): Redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Änderungen.
- § 3 (Auflösung/Vermögensbindung): Klarstellung der Zweckbindung bei Übertragung von Mitteln an den Schulträger.
- § 5/§ 6 (Mitgliederrechte/Beiträge): Umstellung von DM/EUR Mindestbeitrag 20 EUR; Präzisierungen zur Möglichkeit der Beitragsbefreiung;.
- § 7 (Austritt): Austritt schriftlich oder per E‑Mail zum Ende des Geschäftsjahres; Wegfall der dreimonatigen Kündigungsfrist, Folgeanpassungen.
- § 9 (Mitgliederversammlung): Termin zu Beginn des Schuljahres; Wahlturnus zwei Jahre; Kassenprüfung künftig durch eine Person.
- § 10 (Vorstand): Keine Wahl von Vertreter/innen der Lehrerschaft oder Schulleitung in den Vorstand; Regelung zur kommissarischen Nachbesetzung.
- § 11 (Protokollierung): Redaktionelle Klarstellung.
- § 12 (Satzungsänderungen/Auflösung): Redaktionelle Anpassungen; Klarstellungen zur Einberufung im Auflösungsfall.
- § 13 (Inkrafttreten): Möglichkeit eines vom Beschlusstag abweichenden Inkrafttretens.
Der vollständige Entwurf der geänderten Satzung kann über die Homepage des Vereins unter
eingesehen werden.
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (§ 33 Abs. 1 BGB).
Hinweise zur Durchführung
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (vgl. § 9 der Satzung).
- Das Stimmrecht ist höchstpersönlich; eine Übertragung ist nicht zulässig (vgl. § 5/§ 9 der Satzung).
- Aktives und passives Wahlrecht besteht ab Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl. § 5 der Satzung).
Rückfragen zur Tagesordnung oder zu den Satzungsänderungen richten Sie bitte an:
Christin Weingärtner, 1. Vorsitzende, Tel. 07203 5028800 oder christin.weingaertner@gmx.de
Für den Vorstand:
C. Weingärtner, 1. Vorsitzende






